EU-weit Kompetenzen bündeln

EU-weite Ausschreibungen – Europaweite Vergabe

Für EU-Mitgliedsstaaten besteht eine Veröffentlichungs- bzw. Bekanntmachungspflicht der Ausschreibung oder Auslobung öffentlicher Aufträge im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union TED. Die Schwellenwerte werden von der EU-Kommission alle zwei Jahre aktualisiert und verlangen für Vorhaben über diesen festgelegten Schwellenwerten eine europaweite Ausschreibung. So soll ein freier Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union ermöglicht und garantiert werden. Die Grundsätze für die Vergabeverfahren sind die Wirtschaftlichkeit, die Transparenz, der Wettbewerb und die Gleichbehandlung. Diese Leitlinien gelten für Leistungen verschiedenster Branchen, wie Handwerker- bzw. Bauleistungen, Lieferleistungen sowie eine Vielzahl von Dienstleistungen dieser Bereiche: Generalunternehmerleistungen, Tiefbaumaßnahmen, Baumaßnahmen, Wettbewerbe und Planungsleistungen, Architekten und Bauingenieur, Straßenbau, Brückenbau, Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen, und viele mehr. Diese Ausschreibungsverfahren und deren rechtlich komplexen und stark formalisierten Abläufe übernehmen wir und sparen so für Sie personelle und fachliche Ressourcen.

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Wir leisten für Sie:

  • Vorbereitung, Verfahrenswahl und Betreuung für notwendige Beschlüsse im Gemeinderat
  • Ganzheitliche Projektkoordination, z.B. Aufstellung eines Projektstrukturplans mit gesetzlich vorgegebenen sowie mit der Kommune festgelegten Fristen und Terminen
  • Ggf. > Bürgerbeteiligung oder Moderation von Ideenwerkstätten u.ä. Formaten
  • Prüfung der Notwendigkeit EU-weiter Ausschreibung anhand d. Schwellenwerte
  • Vorbereitung, Abstimmung und Durchführung des EU-weiten Ausschreibungsprozesses
  • Zusätzlich Ausschreibung und Veröffentlichung auf den gängigen digitalen Plattformen
  • Zusätzlich direktes Anschreiben und Einladen von ausgewählten Büros mit Einladung zur Teilnahme
  • Rechtliche Prüfung der Auslobungsunterlagen gem. jeweils geltender
    EU-Richtlinien (> EU-Richtlinie 2014/24/EG); Durchführungsverordnung 2016/2017; rechtswirksamer, nur mittelbarer Umsetzung im nationales Recht durch GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und VgV (Vergabeverordnung)
  • Bewerberbetreuung, Teilnehmerbetreuung sowie Nachverhandlungen
  • Interne und externe Abstimmung
  • Kommunikationsprozesse, Dokumentation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
  • Weiterführende Betreuung nach Beauftragung